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Austrian Breeders Club Zuchtstättenkarte

Hier erfahren Sie, wie Sie ihre Zuchtstättenkarte beantragen können. Vor der Erteilung der Zuchttättenkarte muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende kynologische und züchterische Kenntnisse verfügt und die künftige Zuchtstätte in allen Punkten den Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden im ABCF entspricht. Der Zuchtstättenname kann nur erteilt werden, wenn alle hierzu notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und der Antragssteller eine Zuchtstättenbewilligung vom ABCF erhalten hat. Die Nachzuchten können keinen anderen Zunamen tragen, als jenen der von seinem Züchter beantragt wurde. Der Zuchtstättenname wird im Rahmen des ABCF geschützt. Dementsprechend muss sich der Zuchtstättenname von Anderen bereits vorhandenen deutlich unterscheiden und es kann nur ein Zuchtstättenname von einem Züchter verwendet werden, der für den Züchter im ABCF ausgestellt und eingetragen wurde. Es können darin nur Rassehunde eingetragen werden, die vom ABCF anerkannt sind. Die Zuchtstättenkartem bzw. der Zuchtstättenname erlischt durch den Tod des Züchters bzw. nach Ablauf der Frist. Sofern er nicht verlängert wird, oder die Erben des Züchters nicht den Übergang des Zuchtstättennamen auf sich beantragen. Aber auch durch das Ausscheiden als Mitglied vom ABCF erlischt die weitere Verwendung des Zuchtättennamen automatisch. Mit Eintrag des Zuchtstättennamen ist der Züchter berechtigt kostenlos in dem Deckrüdenverzeichnis der Clubwebseite des ABCF aufgeführt zu werden. Der Antragsteller, bzw. das Mitglied haftet für den beantragten Namen persönlich, falls gesetzeswidrige Vergehen oder Rechtsverletzungen, wie z.B. Markenschutz oder ähnliches vorliegen oder beanstandet werden. Jeder Züchter haftet einzeln und uneingeschränkt für sein Handeln. Auch Zuchtgemeinschaften können einen Zuchtstättennamen beantragen, die Personen haften jedoch einzeln und uneingeschränkt gegenüber dem ABCF aus der Tätigkeit der Zuchtgemeinschaft. Bei Auflösung der Zuchtgemeinschaft kann ein Partner den Zunamen weiterführen. Der Schutz des Zuchtstättennamen gilt für alle Rassen des Züchters. Aus Gründen der Zuchtüberwachung und Kontrollmöglichkeit ist die Rassehundezucht und Mitgliedschaft in einem weiteren Rassehundeclub zum Zwecke der Hundezucht untersagt! << Antrag Zuchtstättenkarte im PDF Format >> Laden Sie sich bitte das Antragsformular herunter und lesen vorher genau die oben angeführten Anforderungen. Danach das Antragsformular ausfüllen und per E-Mail senden: Austrian Breeders Club with Friends Matzelsdorf 6 4212 Neumarkt am Mühlkreis Austria +43 (0) 660 / 74706995 zuchtwart@rassehundeclub.at ZVR 419204279 Sie sind Züchter oder wollen Züchter werden? Sie sind auf der Suche nach dem für Sie geeigneten Verein / Verband? Wenn Sie mit uns die Vorstellung der gesunden, wesensfesten, ursprünglichen Rassehundezucht teilen, gegen Qualzuchten sind und für Sie das Miteinander in der Rassehundezucht ein wichtiger Aspekt ist, passen Sie vielleicht genau in unseren Club? Dann melden Sie sich doch bei uns, wir beraten Sie gerne! Zurück zur Züchterinformationenübersicht